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"Wenn du liebst, was du tust, wirst du nie wieder in deinem Leben arbeiten." (Konfuzius)

Betriebliche Gesundheitsförderung

Die betriebliche Gesundheitsförderung ist ein wesentlicher Baustein meines Angebotes.

Sie ist eine zeitgerechte Strategie für Unternehmen, um die Gesundheit rund um den Arbeitsplatz in Eigenverantwortlichkeit zu verbessern. Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt folgendermaßen Bezug auf die tiefgreifenden Konsequenzen für Betriebe, die durch hohe Kosten, bedingt durch den Arbeitsausfall erkrankter Mitarbeiter, stark belastet sind:

"Wir alle verbringen einen großen Teil unserer Zeit an unserem Arbeitsplatz. Was liegt also näher, als dafür zu sorgen, unser Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass es für den Erhalt unserer Gesundheit förderlich ist?

Das haben viele Firmen bereits für sich erkannt. Sie haben die Gesundheitsförderung zu einer Managementaufgabe in ihren Betrieben gemacht. Häufig sind es die kleinen und mittleren Unternehmen, die die Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung noch nicht ausreichend nutzen. Der Grund ist ebenso einfach wie nachvollziehbar. Sie haben oft nur wenig Mitarbeiter und einen begrenzten Gestaltungsspielraum. Dennoch steht fest: Investitionen in die Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gerade auch von kleinen und mittleren Betrieben, sind immer Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft.

Gesunde Beschäftigte in gesunden Unternehmen ist ein Ziel, an dem sich alle im Betrieb beteiligen können. Sowohl die Unternehmensleitung als auch die Beschäftigten, die Betriebs- und Personalräte sowie die Betriebs- und Werksärzte.“

(Bundesministerium für Gesundheit)

 

Für die Unterstützung zur Gesunderhaltung von Mitarbeitern erhalten Unternehmen eine staatliche Förderung:

Bis zu einem Freibetrag von 500 Euro im Jahr je Arbeitnehmer sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn/Gehalt steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).

Dafür müssen die Leistungen des Arbeitgebers den Anforderungen der §§ 20 und 20a SGB V genügen. Hierunter fallen zum einen die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands (sog. Primärprävention) und zum anderen die betriebliche Gesundheitsförderung.

Mögliche Angebote sind:

  • Bewegungsprogramme
  • Stressbewältigung
  • Ernährungsangebote
  • Suchtprävention

 

Betriebliche Aktivitäten: